Gerecht – Unbestechlich – Gnadenlos
Wir sind der Meinung, es wird wieder Zeit, einen Eroluna-Klassiker ins Programm zurückzuholen…
Die Zeit ungesühnter Vergehen ist nun endgültig vorbei. Denn nun gibt es endlich wieder eine Instanz, um diese in angemessener Form zur Anklage zu bringen.
Das Tribunal
Lt.Wikipedia:
Das Tribunal (lat. Sitz des Tribuns) bezeichnete im antiken Rom die Erhöhung des Amtsträgers, des Magistrates, des Prätors, des Feldherren im Lager und der Statthalter in den Provinzen, wobei die Legitimation zur Machtausübung durch eine räumliche Erhebung symbolisiert wurde.
In Preußen verstand man unter dem Tribunal die höchste Gerichtsbarkeit. Diese Instanz wurde von Samuel von Cocceji im Rahmen der Neuordnung des preußischen Rechtsstaats gegen den Widerstand der Stände eingeführt.
In der Neuzeit wird der Begriff Tribunal für politische Sondergerichte verwendet.
Tja, und hier setzt unser Tribunal an. Nein, nicht als „politisches Sondergericht“ zu sehen, sondern als Verhandlungs- und Strafinstanz für Vergehen der „etwas anderen Art“.
Das Tribunal wird in unregelmäßigen Abständen einberufen. Bereits im Vorfeld habt ihr die Möglichkeit Vergehen der verschiedenen Art dem Tribunal anzuzeigen.
Dies kann in zweierlei Form geschehen. Die genauen Erläuterungen dazu, findet ihr hier auf dieser Programmbeschreibung:
1. Anzeige durch den Partner bzw. die Partnerin
Dein/e Sub hat sich in der Vergangenheit nicht so verhalten, wie du es erwartest? Kein Problem… Dann sende uns parallel zu Deiner Anmeldung gleich das Anklageprotokoll zu. Zusammen mit dem Tribunal wird im Vorfeld der Verhandlung dann eine Anklageschrift erstellt und am Veranstaltungsabend findet sich dein/e Sub auf der Anklagebank wieder.
2.Selbstanzeige
Mit dieser kannst du dein schlechtes Gewissen endlich bereinigen. Teile dem Tribunal deine Vergehen mit und dann wird auch dein Fall an diesem Abend Gehör finden.
Ablauf:
Je nach Anzahl der eingereichten Fälle verhandelt das Tribunal in zwei oder mehr Runden. Die Angeklagten werden im hauseigenen Kerker ca. eine ½ Stunde vor Verhandlungsbeginn „gesammelt“ und der Gästeschar präsentiert.
Die Verhandlungstafel weist übersichtlich auf die verschiedenen Fälle hin. So könnt ihr euch an dieser bereits im Laufe des Abends informieren, wer und was zur Anklage gebracht wird.
Dann beginnt die Verhandlung…
Diese läuft so, wie man es von einer „gerechten“ Instanz erwarten darf. Die Angeklagten haben natürlich das Recht, zu ihren Vergehen Stellung zu nehmen und sich zu verteidigen. Im Sinne einer voreingenommen Urteilsfindung, können sich Teilnehmer:innen auch als Beisitzer in diesem Tribunal einbringen
Nach der Befragung durch das Tribunal zieht sich dieses zur Urteilsfindung zurück. Das Urteil wird vor Ort bzw. in den angrenzenden Playrooms vollstreckt.
Anklageformulare
Beachtet bitte, dass die Einreichung einer Anklageschrift natürlich nur zusammen mit einer Anmeldung möglich ist.
Natürlich könnt ihr das Anklageprotokoll auch am Veranstaltungsabend vor Ort ausfüllen und einreichen. Je nach Anzahl der eingereichten Fälle können diese dann auch noch Berücksichtigung finden.
Wenn ihr aber auf Nummer sicher gehen wollt, das euer Fall auch tatsächlich zur Verhandlung kommt, dann füllt bitte das Formular am Ende der Seite aus. Für Rückfragen stehen wir euch dazu natürlich auch gern telefonisch unter +49 711 220 34 64 zur Verfügung.
Welche Vergehen können eingereicht werden?
So ziemlich alle ;-)… Wir möchten Euer Kreativität dabei freie Hand lassen und möglichst wenig Vorgaben machen. Denn ihr könnt am besten einschätzen, welche Verfehlungen ihr als verhandelnswert einschätzt. Und denkt dabei immer daran, das es nichts gibt, was es nicht wert wäre, dem Tribunal vorzutragen. Unabhängig davon, ob andere dies nun als „schweres oder leichtes Vergehen“ werten könnten.
Wie wird die „Bestrafung“ aussehen?
Hier möchten wir zuerst nochmals darauf hinweisen, dass es sich auch bei dieser Eventidee um ein Spiel handelt, das nach den SSC-Grundsätzen abläuft.
(SSC = save, sane, consensual – also sicher, mit gesundem Menschenverstand, im gegenseitigen Einvernehmen) Nutzt also bitte im Vorfeld die Möglichkeit, euch genügend Gedanken darüber zu machen, wie dieser Abend für euch ablaufen sollte und sprecht – wenn ihr als Paar daran teilnehmt- auch darüber ;-).
Den Vorschlag für den Strafrahmen könnt ihr in die Anklageschrift genauso mit aufnehmen, wie die Angaben, wo und von wem die Strafe vollstreckt werden soll.
Ob die Strafe nun in Form von „körperlicher Züchtigung“, demütigenden Handlungen, Bloßstellung oder sexuellen Aktivitäten Anwendung findet, liegt also immer im Ermessen des Anklagestellers und wird vom Tribunal natürlich auch in dieser Form akzeptiert.
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